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Schulberatung

Informationen zum Übertritt in die weiterführenden Schulen

 

Das bayerische Schulsystem Broschüre des STMUK

 

Informationen zum Übertritt  2022

 

 

Zusätzlich können Sie einen Termin beim Übertrittsberater/ Übertrittsberaterin der weiterführenden Schulen über das Formular anmelden.

Bitte geben Sie das ausgefüllte  Formular in der Schule ab.

 

Anmeldung Beratungsgespräch

 

 

 

Schulberatung

Beratung - Beratungslehrer und Schulpsychologe

 

Schulberatung - was ist das?

„Die Beratung ist ein Teil der Erziehungsaufgabe; sie hilft dem Schüler seine Anlagen zu erkennen, seine Fähigkeiten zu nutzen und die gegebenen Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen.“ ( KMBek „ Schulberatung an den Schulen“)

Hierzu ist grundsätzlich jeder Lehrer verpflichtet. Darüber hinaus ist der Beratungslehrer als Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes als Spezialist auf diesem Gebiet an der Schule tätig.

Aufgaben des Beratungslehrers

Die Aufgaben der Beratungslehrkraft sind sehr zahlreich und verschiedenartig. Sie umfassen

  • die Bereitstellung von Informationen über Schul- und Berufsausbildung (z.B. Informationsveranstaltung zum Übertritt)
  • die pädagogische Beratung zur Schullaufbahn
  • Hilfen bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. Legasthenie – Dyskalkulie)
  • Interventionsmaßnahmen bei Verhaltensauffälligkeiten
  • Vermittelnde Tätigkeit bei schulischen Konfliktfällen

Der Beratungslehrer pflegt bei seiner Arbeit auch engen Kontakt zu anderen Einrichtungen der Schulberatung, um bei Notwendigkeit diese Spezial­dienste zu Rate zu ziehen. Es erfolgt also eine enge Zusammenarbeit zwischen Beratungslehrer, Schulpsychologen, Sozialpädagogen und sonder­pä­da­gogischen Diensten (z.B. MSD, MEH).

Zunächst unterliegt der Beratungslehrer jedoch der Schweigepflicht, so dass die Einschaltung anderer Beratungsdienste und die Weitergabe von In­formationen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eltern des betroffenen Kindes erfolgt. Gegenseitiges Vertrauen ist die Basis effektiver Beratungs­arbeit.

Aufgabe des Beratungslehrers ist es nicht, dem Ratsuchenden Entschei­dung­en abzunehmen, sondern durch Information darauf hinzuwirken, dass der Ratsuchende seine Entscheidung selbst sicher treffen kann.

Im Idealfall wirkt die Arbeit des Beratungslehrers präventiv, in dem bereits vor der Entstehung gravierender Probleme, Einstellungen und Verhalten der beteiligten Personen auf eine rationale Grundlage gestellt werden.

Sollte bei Ihnen Beratungsbedarf in den eingangs genannten Bereichen bestehen, wenden Sie sich bitte an 

Frau Kathrin Haas: Beratungslehrkraft Kathrin Haas

 

 

Erreichbar:

  • per E-Mail:

  • oder nach Absprache auch an den jeweiligen Schulen, für die ich zuständig bin bzw. auch zu anderen Zeiten

 

 

 

 

oder

 

 
 

Herr Dr. Alexander Prölß, staatl. Schulpsychologe
telefonische Sprechzeiten:

Donnerstag, 08:00-09:30 Uhr
und nach Vereinbarung (per Mail)
Tel. 0921/79297-34

Handy.0170/8309218
Mail:

 

 

 

Es empfiehlt sich, bei Problemen zunächst das Gespräch mit der Klassleitung zu suchen.